Wartungen

Eine regelmässige Wartung ist Grundvoraussetzung für Ihre Sicherheit im Notfall.

Wollen Sie Sicherheit gewährleisten und die Funktionalität Ihre Anlage maximieren? 

Dann zögern Sie nicht und schliessen mit uns einen Wartungsvertrag ab. 

Fordern Sie ein noch heute ein Angebot an oder vereinbaren einen Wartungstermin:

Service Hotline +41 52 355 33 53

Mail service@almat.ch

Kontaktformular

Wartungsformular

Unsere Produkte sorgen für Ihre Sicherheit im Notfall:

  • Notlicht sorgt für Sicherheit an Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung sowie sichere Fluchtwege
  • Brandschutzgehäuse gewährleisten im Brandfall den Funktionserhalt der Sicherheitssysteme
  • USV-Anlagen sichern systemrelevante Daten und Geräte

Durch eine fachgerechte Wartung wird die Funktionalität und Verfügbarkeit Ihrer Anlage maximiert, eine rasche Reaktion im Störungsfall ermöglicht und Einsatzkosten minimiert: 

  • Die Lebenserwartung der Anlage und der Batterien werden erhöht
  • Mögliche auftretende Komplikationen werden frühzeitig erkannt und durch unsere Service-Mitarbeitenden präventiv behoben
  • Einige Störungen können bei einer regelmässig gewarteten Anlage teilweise durch eine telefonische Beratung über unsere Service-Hotline behoben werden
  • Kunden mit einem Wartungsvertrag profitieren von 15% Rabatt auf Ersatzteile und 25% Rabatt auf Batterien

Um die einwandfreie Funktionalität einer Anlage zu gewährleisten, empfehlen wir aus Sicherheits- und Personenschutzgründen mindestens eine Wartung pro Jahr durch die ALMAT AG sowie einer zweiwöchentlichen optischen Prüfung der Anlage und der Kontrolle inkl. Protokollierung der Umgebungstemperatur im Anlagenraum durch den Anlagenbesitzer/-betreiber.. 
Durch uns ausgeführte Wartungen werden schriftlich mit einem Mess-/Prüfprotokoll dokumentiert und in Ihrem Kundenkonto hinterlegt. Zudem wird der Kunde auf allfällig  festgestellte Mängel schriftlich hingewiesen inklusive Empfehlung zur Schadens-und Störungprävention.

Zur Info: Gemäss VKF Richtlinie BSR 17-15/5 ist der Anlageneigentümer oder -betreiber verantwortlich, dass die Sicherheitsbeleuchtungen und Stromversorgungen für Sicherheitszwecke bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.